AGBs
gültig ab 01. Mai 2023

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Anmeldung oder Teilnahme an geführten Wanderungen oder Schneeschuhtouren im Programm der Viandar Outdor, Ottoberg.

ANMELDUNG
Die Anmeldung kann formlos erfolgen. Sie gilt als verbindlich sobald sie vom Anbieter schriftlich (in der Regel per E-Mail) rückbestätigt worden ist. Damit gelten auch diese AGBs als akzeptiert und Bestandteil des Vertrags.

PREIS UND BEZAHLUNG
Der im Angebot festgelegte Preis pro Person beinhaltet alle genannten Leistungen. Die Liste der nicht inbegriffenen Leistungen ist nicht abschliessend. Mehrtagesangebote sind im Voraus per Banküberweisung zu bezahlen, Tagesangebote können am Veranstaltungstag selber in bar, oder Twint bezahlt werden.

PROGRAMMÄNDERUNGEN
Die ausgeschriebene Wanderung wird bei fast jedem Wetter durchgeführt. Aus Wetter- oder Sicherheitsgründen kann Viandar Outdoor die Route abändern, ein alternatives Angebot vorschlagen oder die Tour ganz absagen. Allfällige Mehrkosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung gehen zu Lasten der Teilnehmer. Entstehen geringere Kosten oder fällt das Angebot ganz aus werden die anteiligen Kosten zurückerstattet.

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
Die Teilnehmenden nehmen von den im Angebot genannten Anforderungen an ihre Leistungsfähigkeit Kenntnis und schätzen ihre Möglichkeiten selbst sorgfältig ein. Erfüllt ein Teilnehmer die Voraussetzungen nicht, kann er vom Angebot ausgeschlossen werden. Sollte seine Ausrüstung nicht genügen und ein Sicherheitsrisiko darstellen, kann er ebenfalls abgewiesen werden. Ein Recht auf Rückerstattung der Kosten besteht nicht. Allfällige Zusatzkosten für die Rückreise sind vom Teilnehmer zu tragen.

MINDESTTEILNEHMERZAHL
Wird eine Mindestteilnehmerzahl genannt, kann das Angebot zurückgezogen werden, wenn diese Zahl nicht erreicht ist. Geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.

GESUNDHEIT
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, den Wanderleiter über allfällige Vorerkrankungen, benötigte Medikamente, Allergien oder andere gesundheitliche Probleme zu informieren. Treten solche Probleme während der Wanderung auf, ist der Wanderleiter unverzüglich darauf aufmerksam zu machen. Dieser behandelt diese Informationen vertraulich.

RÜCKTRITT DURCH Viandar Outdoor
Das Angebot kann abgesagt werden, wenn dies die Wetter- oder Lawinensituation erfordert. Andere Gründe höherer Gewalt (Vorschriften, Unruhen, Streiks usw.) können eine Absage nach sich ziehen. Bereits bezahlte Kosten werden zurückerstattet. Bei vorzeitigem Tourenabbruch besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Viandar Outdoor / Reto Schubnell  / 8561 Ottoberg / Schweiz
Telefon +41 79 831 42 82 / [email protected] / www.viandar-outdoor.ch

RÜCKTRITT DURCH DEN TEILNEHMER
Ist im Angebot oder in der Anmeldebestätigung nichts anderes festgelegt gilt:
- 10 bis 5 Tage vor der Durchführung: 50 % des Preises
- 5 bis 0 Tage vor der Durchführung: 100 % des Preises

Der Rücktritt muss schriftlich bekanntgegeben werden.
Bei Abbruch der Tour besteht kein Anspruch auf anteilige Rückvergütung.

UNTERWEGS
Die Weisungen und Entscheide der Wanderleitung sind im Interesse der Gruppe und der Sicherheit zu befolgen. Widersetzt sich ein Teilnehmer den Anweisungen, kann er von der weiteren Tour ausgeschlossen werden. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.

FOTOGRAFIEREN
Fotos und Aufnahmen die durch den Wanderleiter gemacht werden, dürfen in der Kommunikation von Viandar Outdoor verwendet und den Teilnehmenden des gleichen Angebots zugänglich gemacht werden. Eine Ablehnung dieser Bestimmung hat schriftlich zu erfolgen.

HAFTUNG UND VERSICHERUNG
Jede Tour wird von einem Leiter geführt und bietet grösstmögliche Sicherheit. In der freien Natur, beim Wandern im alpinen Gelände und beim Schneeschuhlaufen besteht ein Restrisiko, das durch den Leiter nicht vollständig kontrolliert werden kann. Der Teilnehmer ist für die eigene Sicherheit mitverantwortlich und nimmt dies durch ein aufmerksames und sicheres Gehen wahr. Mit der Anmeldung anerkennt der Teilnehmer diesen Umstand ausdrücklich und verzichtet auf Schadenersatz- und Haftungsansprüche gegenüber Viandar Outdoor. Dies betrifft auch Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von eigenem oder Mietmaterial. Unfall- und Krankenversicherung sind Sache der Teilnehmer. Der Abschluss einer Annullationskostenversicherung wird bei Mehrtagestouren dringend empfohlen.

ALLGEMEINES
Sollte eine Bestimmung dieser AGBs nicht anwendbar sein, wird dadurch die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht tangiert. Anwendbar ist Schweizer Recht und Gerichtsstand ist Ottoberg.
Viandar Outdoor
Reto Schubnell Ottoberg, 01. Mai 2023